Willkommen in der
Kleintierpraxis Großbuchholz
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Unser Anspruch ist, mit Kompetenz und Herz für unsere Patienten da zu sein und jedes Tier, ob groß oder klein, jung oder alt, individuell zu versorgen.
Ihr Team der Kleintierpraxis Großbuchholz
Sprechstunde (nach Terminvereinbarung)
Mo. | Di. | Do. | 10:00 – 13:00 u. | 14:00 – 18:00 Uhr |
Mi. | Fr. | 10:00 – 13:00 u. | 14:00 – 16:00 Uhr |
Sa. | 10:00 – 12:00 Uhr |
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Neue Gebührenordnung seit 22. November 2022
Liebe Tierbesitzer,
wie Sie wissen, sind Tierarztkosten durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundeseinheitlich geregelt. Die zuvor gültige Gebührenordnung stammte noch aus dem Jahr 1999. Nach fast 23 Jahren wurde die GOT nun komplett überarbeitet und die Preise an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst.
Was sind die Gründe für die neue GOT?
Eine Studie des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) hat ergeben, dass sich allein in den letzten zehn Jahren die Kosten für den Betrieb einer Tierarztpraxis um 20 % erhöht haben. Die Preise wurden daher in der neuen GOT aktualisiert und um besagte durchschnittliche 20 % angehoben.
Die neue GOT wurde 2020 verabschiedet und berücksichtigt nicht die in letzter Zeit gestiegenen Kosten durch Inflation und höhere Energiepreise. Ebenfalls nicht den neuen Tarifvertrag für unsere Tiermedizinischen Fachangestellten von August 2022.
Des Weiteren soll mit der neuen GOT dem akuten dramatischen Fachkräftemangel in unserer Branche, dem Abwandern von Tierärzten ins Ausland und dem Kliniksterben begegnet werden. Aus nachvollziehbaren Gründen sind immer weniger junge Menschen bereit, zu den aktuellen Konditionen (ungeregelter Feierabend, ständige Überstunden, Wochenenddienste, hoher Druck und hohe Verantwortung, überschaubarer Verdienst) in einer Tierarztpraxis zu arbeiten.
Die Bundestierärztekammer hat zu diesem Thema eine Information für Sie zusammengestellt. Informationen zur neuen GOT
Was heißt das für Sie bei uns?
Auch wir werden die Preise anpassen müssen. Ein Tierarzt darf nicht unter den Vorgaben der GOT arbeiten. Ferner entfallen die sog. „Paketpreise“, z. B. für Kastrationen. Alle durchgeführten Verrichtungen werden für Sie transparent einzeln aufgegliedert. So haben Sie stets den Überblick, was an Ihrem Tier durchgeführt und berechnet wurde.
Es empfiehlt sich, eine Krankenversicherung für Tiere abzuschließen, um sich nicht um die Kosten einer Behandlung sorgen zu müssen. Wir beraten Sie hierzu gern.
Wir wissen, dass die GOT-Erhöhung für viele Menschen zu einem ungünstigen Zeitpunkt kommt, da viele mit den aktuellen Kosten der Inflation und Energiepreiserhöhung belastet sind. Daher bieten wir zu Ihrer Entlastung ab sofort Ratenzahlung über die Tierärztliche Verrechnungsstelle Heide r. V. zu sehr günstigen Konditionen an.
Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass Vorsorge immer günstiger als Nachsorge ist. Eine Erkrankung ist im fortgeschrittenen Stadium stets kostenintensiver, als wenn man sie zu einem frühen Zeitpunkt erkennt. Daher empfehlen wir – gerade im Hinblick auf die neue GOT – eine jährliche Routineuntersuchung auch für gesund erscheinende jüngere Tiere und eine halbjährliche Kontrolle für unsere Senioren.
Ihr Team der Kleintierpraxis Großbuchholz
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Schierholzstr. 118
30655 Hannover
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E-Mail: info@kleintierpraxis-grossbuchholz.de
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